Rechtslage bei Filmvorführungen

Wer eine Filmpräsentation in der Bibliothek plant, sollte über die rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid wissen.

AutorIn: 
Martina Stadler


Der wichtigste Grundsatz bei öffentlichen Filmvorführungen lautet: Holen Sie sich die nötigen Bewilligungen. Es spielt keine Rolle, ob eine DVD oder ein Download verwendet wird oder ob nur Ausschnitte eines Films gezeigt werden. Öffentliche Filmvorführungen ohne Genehmigung sind verboten und können mit empfindlichen Geldstrafen einhergehen. Keine öffentliche Aufführung und damit nicht bewilligungspflichtig ist es, wenn sich BibliotheksnutzerInnen Filme in der Bücherei auf den zur Einzelnutzung zur Verfügung gestellten Geräten ansehen.

 

Bewilligung des Rechteinhabers

Liegt der für die Vorführung gewählte Film auf DVD vor, können Sie den Rechteinhaber dort ablesen. Bei Portalen, die Filme per Streaming oder Download anbieten, ist der Rechteinhaber nicht immer deutlich ersichtlich. Das Filmstudio ist ein guter Anhaltspunkt, um den Rechteinhaber zu recherchieren. Darüber hinaus müssen auch die Nutzungsbedingungen des Portals berücksichtigt werden. Eine Verwendung für öffentliche Aufführungen kann ausgeschlossen sein. Alternativ können Lizenzen über Verlagsunternehmen oder Lizenzhändler, wie die MPLC Österreich GmbH, erworben werden.

 

Konzession und Anmeldung

Sofern im Rahmen einer Filmvorführung Gelder – von freiwilliger Spende und Kartenverkauf über Sponsoring bis zum Getränkeverkauf – eingehoben werden, ist eine Konzession nötig. Die Fachvertretung der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe im jeweiligen Bundesland gibt Auskunft über Konzessionen und Ausnahmebestimmungen. Darüber hinaus gilt es bei der Gemeinde oder dem Magistrat nachzufragen, ob die Veranstaltung anmeldepflichtig ist.

 

AKM-Anmeldung

Aufgrund der Filmmusik ist eine Anmeldung der Veranstaltung bei der AKM nötig. Details finden Sie auf der Website der AKM.

 

Auf Nummer sicher gehen

Wenn Fragen zur Durchführung von Filmveranstaltungen auftauchen, stehen der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft Österreichs, der Verein für Anti-Piraterie und die Fachvertretungen der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe zur Verfügung. Sofern Sie sich an die genannten Vorgaben halten, steht einer vergnüglichen Filmvorführung nichts mehr im Weg.

 

Dieser Artikel erschien erstmals in den Büchereiperspektiven 4/17.

 

 

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