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Parlamentsdirektion/Christian Hikade
In Österreich ist das Veranstaltungsrecht Ländersache. Ob eine Veranstaltung gebühren- oder meldepflichtig ist, ist daher jeweils vor Ort zu klären. Verwertungsgesellschaften agieren hingegen bundesweit. Bei Musik- und Literaturveranstaltungen ist unter Umständen ebenfalls mit Kosten zu rechnen wie bei der Aufführung von Theaterstücken, Filmen oder Bilderbuchkinos.
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